Registrierungspflicht für ImkerInnen ab 31.12.2016

Mit der Novelle der Tierkennzeichnungsverordnung (TKZVO) am 8.7.2015 wurde die Registrierung auch auf Bienen und ImkerInnen erweitert. In Zukunft hat sich jeder Imker mit seinen Bienenständen und den insgesamt von ihm betreuten Bienenvölkern im Veterinärinformationssystem (VIS) zu registrieren. Damit werden auch die Imker als Tierhalter – genauso wie andere Tierhalter mit ihren Tieren (z.B. Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen usw.) – im VIS erfasst.
Auch wenn dies anfänglich ein gewisser Aufwand ist, so wird damit doch in Zukunft die Seuchenbekämpfung wesentlich erleichtert. Nicht nur im Falle von Amerikanischer Faulbrut, sondern besonders auch wenn andere neue Parasiten und Krankheiten bei uns eintreffen sollten (z.B. Kleiner Beutenkäfer).

Der Stichtag für die Registrierung ist der 31. Dezember 2016. Details dazu sind auf der Homepage der NÖ Landwirtschaftskammer ersichtlich, der Link:

https://noe.lko.at/?+Sonstige-Tierarten+&id=2500,,1294955

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