Keine Belegerteilungspflicht für Imkereien bis 49 Völker

!! Achtung Änderung !!

Nach neuerlichen Recherchen gilt die Belegerteilungspflicht NICHT für Imkereien mit einer Völkeranzahl unter 50 Völker.
Diese Tätigkeit fällt laut Auskunft von Steuerberatern unter den Begriff „Liebhaberei“ und gilt daher nicht als Unternehmen. Demgemäß gilt weder Registrierkassenpflicht noch Belegerteilungspflicht.

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Vorsicht mit Bienenwohl-Mehrfachbehandlung

Laut mehreren Artikeln auf Fachseiten
(z.B. http://resistantbees.com/blog/?page_id=2302#dt) ist bei Mehrfachanwendung von Bienenwohl Vorsicht geboten, da sich das auch auf die Bienengesundheit negativ auswirkt.

Der negative Effekt tritt mit Bienenwohl auf, nicht aber mit Oxalsäureverdampfung, da bei Bienenwohl die Oxalsäure in den Organismus durch das Putzverhalten aufgenommen wird und dies negative Auswirkungen auf das Bienenblut haben  kann.

Nachdem wir heuer aufgrund der warmen Witterung und aufgrund des gehäuften Auftretens der Varroa im Herbst mit einem starken Varroadruck konfrontiert sind, ist die zu empfehlende Nachbehandlung im Dezember eher mit Oxalsäureverdampfung durchzuführen.