Bienenwohl wieder zugelassen!

Kurzmitteilung

Seit 13.6.2018 ist Bienenwohl wieder als Behandlungsmittel zugelassen.

Die aktuell zugelassenen Behandlungsmittel findet man unter dem Link: https://aspregister.basg.gv.at/aspregister/faces/aspregister.jspx?_afrLoop=92974751016819398&_afrWindowMode=0&_adf.ctrl-state=flm7jn2ku_4

Tierkategorie „Bienen“ eintragen und suchen.

Werbung

Keine Belegerteilungspflicht für Imkereien bis 49 Völker

!! Achtung Änderung !!

Nach neuerlichen Recherchen gilt die Belegerteilungspflicht NICHT für Imkereien mit einer Völkeranzahl unter 50 Völker.
Diese Tätigkeit fällt laut Auskunft von Steuerberatern unter den Begriff „Liebhaberei“ und gilt daher nicht als Unternehmen. Demgemäß gilt weder Registrierkassenpflicht noch Belegerteilungspflicht.

Verabschiedung Johann Schmidinger

Johann Schmidinger, unser derzeit ältestes Vereinsmitglied, ist vor Kurzem im 87. Lebensjahr verstorben.
Er war seit 1965 und damit 50 Jahre in der Ortsgruppe aktiv und betreute bis fast zuletzt seinen Bienenstand in Mitterschlag.

Das Begräbnis findet am Mittwoch, den 2.12.2015 in Langschlag statt. Ich ersuche um zahlreiche Teilnahme. Wir werden seiner gedenken und die Erinnerung an ihn wach halten.

Kurzmitteilung

Aktueller Stand der Registrierungspflicht

Mein Versuch, Genaueres über die Registrierungspflicht für Bienen beim zuständigen Amt (Statistik Österreich) zu erfahren, ist bisher eher gescheitert, weil offenbar noch nicht klar ist, wie das abgewickelt wird.
Auf Basis dieser Erfahrungen folgende Ratschläge an alle ImkerInnen, die in einem Verein gemeldet sind:

  • die Registrierungsabwicklung wird – wenn gewünscht – weitestgehend über den Verein erfolgen
  • die Meldefrist beginnt erst am 1. April 2016, die Registrierung muss bis 30. Juni 2016 erfolgt sein; das ist auch der Grund, warum Vieles derzeit noch nicht klar zu sein scheint
  • daher die Empfehlung an alle Vereinsmitglieder, bis zur nächsten Hauptversammlung im März 2016 bezüglich Registrierung nichts zu unternehmen
  • ein Anruf jetzt bei der zuständigen BH (was schon einige gemacht haben) ist derzeit nicht zielführend und auch nicht notwendig

Registrierungspflicht für ImkerInnen ab 31.12.2016

Mit der Novelle der Tierkennzeichnungsverordnung (TKZVO) am 8.7.2015 wurde die Registrierung auch auf Bienen und ImkerInnen erweitert. In Zukunft hat sich jeder Imker mit seinen Bienenständen und den insgesamt von ihm betreuten Bienenvölkern im Veterinärinformationssystem (VIS) zu registrieren. Damit werden auch die Imker als Tierhalter – genauso wie andere Tierhalter mit ihren Tieren (z.B. Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen usw.) – im VIS erfasst.
Auch wenn dies anfänglich ein gewisser Aufwand ist, so wird damit doch in Zukunft die Seuchenbekämpfung wesentlich erleichtert. Nicht nur im Falle von Amerikanischer Faulbrut, sondern besonders auch wenn andere neue Parasiten und Krankheiten bei uns eintreffen sollten (z.B. Kleiner Beutenkäfer).

Der Stichtag für die Registrierung ist der 31. Dezember 2016. Details dazu sind auf der Homepage der NÖ Landwirtschaftskammer ersichtlich, der Link:

https://noe.lko.at/?+Sonstige-Tierarten+&id=2500,,1294955

Verabschiedung von Alois Haslinger

Alois Haslinger, unser an Lebens- und Mitgliedsjahren ältestesAlois1 Vereinsmitglied, ist am 27.12.14 verstorben. Er war insgesamt 80 Jahre lang Imker aus Leidenschaft, wir werden ihn sehr vermissen. Glücklicherweise hat er die große Leidenschaft an seine Enkelin Christina vererbt, die seine Bienen übernommen hat und erfolgreich weiter führt. Wir werden Alois als einen hilfreichen und friedfertigen Menschen in Erinnerung behalten.

Link zum Artikel auf der NÖIB Seite:
http://www.noe-imkerverband.at/index.php
option=com_content&view=article&id=242:alois-haslinger&catid=38:in-memoriam&Itemid=44